Unternehmens- und Qualitätsziele
Als Unternehmensziel streben wir an, auch weiterhin im Schwerpunkt mittelständische Unternehmen sowie Einzelpersonen bei ihren rechtlichen Problemen zu beraten und Lösungen zu finden, ihre Rechte nach Möglichkeit auf dem Verhandlungswege, ggf. auch gerichtlich durchzusetzen. Hierzu gehört im Schwerpunkt die begleitende Beratung bei der Firmenentwicklung zur Umsetzung der jeweiligen Firmenziele bis hin zur Durchführung personeller Lösungen im arbeitsrechtlichen Bereich, wo entsprechende Erfahrungen sowohl in Massenverfahren auf Arbeitgeberseite wie auch auf Arbeitnehmerseite bestehen.
Dieses Unternehmensziel soll durch eine besondere, stets zu verbessernde Qualität der Dienstleistung der Sozietät erreicht werden. Sie wird wesentlich durch die rechtliche Qualifikation der Sozien gewährleistet, die sich in allen Rechtsbereichen den laufenden Entwicklungen stellen und fortbilden. Aus diesem Grundsatz ergibt sich eine Qualitätspolitik, die darauf ausgerichtet ist, im Interesse der Mandanten eine dauerhaft hohe Qualität der Dienstleistungen unter termin- und kostenoptimalen Arbeitsabläufen zu gewährleisten. Jeder Mitarbeiter ist darin eingebunden, durch entsprechende qualitätssichernde, in sich vernetzte organisatorische Maßnahmen in allen Bereichen mögliche Fehler bereits in ihrer Entstehung zu erkennen und zu verhindern.
Die Sozietät fühlt sich dem Wohle der Mandantschaft verpflichtet nach dem Motto "Wenn ich mich um das Wohl des Mandanten kümmere, muß ich mich um mein eigenes Wohl nicht sorgen".
Zur Absicherung der organisatorischen Qualität ist das Qualitätssicherungs- und Kanzleimanagement zertifiziert worden nach DIN EN 9001 durch Det Norske Veritas; die Sozietät fühlt sich diesem für Dienstleister neuartigen Qualifizierungssystem auch weiterhin verpflichtet, um laufend ihre Position bei Mitarbeitern und Mandanten zu verbessen. Dazu gehört neben der regelmäßigen Mandantenbefragung auch die technische Unterstützung durch eine moderne EDV-Anlage, entsprechende Kanzlei-Software und schließlich die Nutzung sämtlicher wichtigen online-Datenbanken.
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News
Im Heymanns Verlag ist soeben das "Non Profit Law Yearbook 2009" erschienen, an dem auch Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stückemann mitgearbeitet hat.
Wichtig für alle Betreiber eines Internetshops: Ab dem 11. Juni 2010 ändern sich die gesetzlichen Grundlagen für die Widerufs- und Rückgabebelehrungen.
Vielleicht kennen Sie unseren Rechtstipp, der (ausser an Feiertagen) jeden Donnerstag bei Radio Lippe ausgestrahlt wird. Kurz und knapp geben wir Ihnen hier viele kleine Hinweise oder Urteile zu allen möglichen Themen an die Hand.
Am 12.5.2010 hat der BGH in einer seit längerem erwarteten Entscheidung das Urteil verkündet: Nach der Entscheidung zu dem Akteneichen I ZR 121/08 kann ein WLAN-Betreiber, wenn sein mangelhaft gesichertes Netzwerk durch einen unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen genutzt wird, nur auf Unterlassung, aber nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Lemgo hält Rechtsanwalt Arndt Stückemann am 15.4.2010 im MWG und am 21.4.2010 in der Realschule Lemgo einen Vortrag zum Thema "Filesharing".
Auf diesem Weg möchten wir allen Mandanten, Freunden und den Besuchern unserer Internetseite ein frohes und gesegnetes Osterfest wünschen. Am Dienstag nach Ostern sind wir unter der bekannten Telefonnummer und Anschrift wieder für Sie erreichbar.
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