Unternehmens- und Qualitätsziele
Als Unternehmensziel streben wir an, auch weiterhin im Schwerpunkt mittelständische Unternehmen sowie Einzelpersonen bei ihren rechtlichen Problemen zu beraten und Lösungen zu finden, ihre Rechte nach Möglichkeit auf dem Verhandlungswege, ggf. auch gerichtlich durchzusetzen. Hierzu gehört im Schwerpunkt die begleitende Beratung bei der Firmenentwicklung zur Umsetzung der jeweiligen Firmenziele bis hin zur Durchführung personeller Lösungen im arbeitsrechtlichen Bereich, wo entsprechende Erfahrungen sowohl in Massenverfahren auf Arbeitgeberseite wie auch auf Arbeitnehmerseite bestehen.
Dieses Unternehmensziel soll durch eine besondere, stets zu verbessernde Qualität der Dienstleistung der Sozietät erreicht werden. Sie wird wesentlich durch die rechtliche Qualifikation der Sozien gewährleistet, die sich in allen Rechtsbereichen den laufenden Entwicklungen stellen und fortbilden. Aus diesem Grundsatz ergibt sich eine Qualitätspolitik, die darauf ausgerichtet ist, im Interesse der Mandanten eine dauerhaft hohe Qualität der Dienstleistungen unter termin- und kostenoptimalen Arbeitsabläufen zu gewährleisten. Jeder Mitarbeiter ist darin eingebunden, durch entsprechende qualitätssichernde, in sich vernetzte organisatorische Maßnahmen in allen Bereichen mögliche Fehler bereits in ihrer Entstehung zu erkennen und zu verhindern.
Die Sozietät fühlt sich dem Wohle der Mandantschaft verpflichtet nach dem Motto "Wenn ich mich um das Wohl des Mandanten kümmere, muß ich mich um mein eigenes Wohl nicht sorgen".
Zur Absicherung der organisatorischen Qualität ist das Qualitätssicherungs- und Kanzleimanagement zertifiziert worden nach DIN EN 9001 durch Det Norske Veritas; die Sozietät fühlt sich diesem für Dienstleister neuartigen Qualifizierungssystem auch weiterhin verpflichtet, um laufend ihre Position bei Mitarbeitern und Mandanten zu verbessen. Dazu gehört neben der regelmäßigen Mandantenbefragung auch die technische Unterstützung durch eine moderne EDV-Anlage, entsprechende Kanzlei-Software und schließlich die Nutzung sämtlicher wichtigen online-Datenbanken.
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News
Hiermit möchten wir allen Besuchern unserer Internetseite, den Hörern unseres Podcasts, unseren Mandanten und den Freunden unserer Kanzlei einen guten Rutsch und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2010 wünschen.
Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Der Deutsche Bundestag hat die Reform im Juli 2009 mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der Linken verabschiedet. Das Erbrecht besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.
Wir möchten allen Besuchern, Mandanten und Freunden unserer Kanzlei hiermit ein friedliches und fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen !
Aufgrund der Weihnachtsfeiertage ist unsere Kanzlei vom 24.12. bis zum 27.12.09 geschlossen, ab dem 28.12. sind wir wieder für Sie da!
Zum dritten Mal hat am Dienstag das Berufswahlforum seine Türen
für angehende Abiturienten geöffnet. Im Marianne-Weber-
Gymnasium in Lemgo haben über 380 Schüler die Gelegenheit genutzt
und die Referenten einer intensiven Fragerunde unterzogen.
Seit dem 6.10.2009 ist Rechtsanwalt Arndt Stückemann zusätzlich zu seiner Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht auch Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht). Er ist damit der erste Fachanwalt für IT-Recht in Lippe.
Wer hat nicht schon einmal die leidige Erfahrung gemacht, zu Hause von Werbeanrufen belästigt worden zu sein? Dies soll mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen, welches seit dem 04. August 2009 in Kraft ist, anders werden.
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