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Neue Widerrufs- und Rückgabebelehrungen

Wichtig für alle Betreiber eines Internetshops: Ab dem 11. Juni 2010 ändern sich die gesetzlichen Grundlagen für die Widerufs- und Rückgabebelehrungen.

Mit dem 11. Juni 2010 tritt § 360 BGB in Kraft, der klarstellt, wie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen ab diesem Zeitpunkt aussehen müssen. Mit der Neuregelung wollte der Gesetzgeber die rechtlichen Unsicherheiten beseitigen, die sich unter anderem daraus ergeben hatten, dass die bisherigen Muster des Gesetzgebers formaljuristisch keinen Gesetzesrang hatten, sondern lediglich in Form einer Verordnung erlassen worden sind. Unter anderem dies hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Shopbetreibern oder Verkäufern von Mitbewerbern abgemahnt worden sind, selbst wenn sie sich genau an die Musterformulierungen gehalten haben.

Mit der neuen Vorschrift verweisst der Gesetzgeber auf die neuen Muster einer Widerrufs- und einer Rückgabebelehrung, die jetzt in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) integriert worden sind, also ihrerseits Gesetzesrang haben.

Dies ist freilich nicht ohne Risiko: Wer ab dem 11. Juni 2010 weiter die alten Muster verwendet, setzt sich erneut der Abmahngefahr aus, da diese alten Muster dann keinesfalls mehr genügen. Eine Überarbeitung ist also dringend erforderlich!

Hier finden Sie einen Link zur Ausgabe des Bundesgesetzblattes, in dem die neuen Vorschriften abgedruckt sind (die Neufassung des § 360 BGB findet sich auf Seite 2358, das neuen Muster einer Widerrufsbelehrung mit Hinweisen auf Seite 2389 und das neue Muster einer Rückgabebelehrung mit Hinweisen auf Seite 2391). Da die Gesetze erst ab dem 11.6.2010 gelten, sind Sie leider bislang nicht übersichtlicher öffentlich abrufbar. Ab dem 11.6. oder kurze Zeit später sind die Vorschriften auch über www.gesetze-im-internet.de abrufbar.

Bitte beachten Sie, dass diese Muster nicht einfach übernommen werden können, sondern eine individuelle Anpassung auf den jeweiligen Shop vorgenommen werden muss, die auch davon abhängt, wann ein Vertrag abgeschlossen wird und wann die Belehrungen erfolgen. Wenn Sie die Belehrungen selbst erstellen wollen, helfen Ihnen vielleicht die Hinweise, die Sie über die Links in den Mustern finden. Andernfalls helfen wir Ihnen sehr gerne weiter, bitten aber um Verständnis, dass wir wegen der Vielzahl entsprechender Anfragen momentan nicht garantieren können, dass wir Ihnen sofort am 11. Juni 2010 angepasste Bedingungen zur Verfügung stellen können.

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