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Krankengeld für Selbständige neu geregelt !

Manch ein Selbständiger wurde gegen Ende des letzten Jahres durch die Nachricht seiner freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung überrascht, das Krankengeld zukünftig nur gegen Zusatzzahlungen und unter besonderen Bedingungen gewährt wird. Je nach Kasse wurden oft erstaunlich ungünstige Bedingungen vorgeschlagen. Kurze Zeit später trat Erleichterung ein, da der Gesetzgeber reagiert hat und letztlich eine Rückkehr zum alten Recht vorgesehen hat.

Allerdings mit einer oft interessanten Wahloption:
Nach dem neuen § 44 SGB V können freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige eine Erklärung dahingehend abgeben, dass ein Anspruch auf Krankengeld gewünscht ist.
Damit der Anspruch rückwirkend ab dem 1.8.09 besteht, ist eine schriftliche Erklärung an die Kasse innerhalb einer Frist bis zum 30.9.2009 erforderlich - ansonsten wirkt die Erklärung nur für die Zukunft. Der anfallende Zusatzbeitrag beträgt 0,6 % des beitragspflichtigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze und damit derzeit maximal 22,05 € monatlich. Als Folge besteht u.a. eine Bindungsfrist an die derzeitige Kasse von 3 Jahren.
Im Leistungsfall besteht ein Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 70 % des erzielten regelmäßigen Einkommens ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit, soweit das Arbeitseinkommen der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Das Krankengeld wird gezahlt, solange die Arbeitsunfähigkeit, aber keine Berufsunfähigkeit, besteht.
Angesichts des geringen Beitrages, der altersunabhängig ist, sollte überlegt werden, von der Wahlerklärung Gebrauch zu machen - günstiger dürften auch private Zusatzversicherungen außer für sehr junge (und gesunde) Versicherte kaum sein. Zusatzversicherungsschutz ist zudem häufig von der Beantwortung von Gesundheitsfragen oder dem Alter abhängig.
Auch bei der Vertragsgestaltung von Verträgen zur beruflichen Gemeinschaft von Selbständigen sollte - soweit eine freiwillige gesetzliche KV besteht - diese Möglichkeit im Auge behalten werden, da sich hierdurch manches Krankheitsrisiko beherrschen läßt.

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