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Zentrales Vorsorgeregister legt Jahresbericht vor.

Das bei der Bundesnotarkammer eingerichtete zentrale Vorsorgeregister hat jetzt seinen Jahresbericht für das Jahr 2008 vorgelegt. Das Register dient dazu, Vorsorgevollmachten und die beurkundenden Notare zu erfassen, um ihm Bedarfsfall eine schnelle Auskunft geben zu können, ob eine Vorsorgevollmacht besteht.

Eine Registrierung der Vorsorgevollmacht bei dem Register ist nicht zwingend, aber in jedem Fall empfehlenswert. Dies haben bereits viele Notarinnen und Notare erkannt und melden die von Ihnen beurkundeten Vollmachten regelmäßig.

Aus dem Jahresbericht geht hervor, dass sich das Register sehr erfreulich entwickelt hat: Die Eintragungszahlen sind von einem bereits sehr hohen Niveau in 2007 nochmals gestiegen. Im Jahr 2008 wurden 181.233 Vorsorgevollmachten neu registriert.

Am 31. Dezember 2008 waren im Zentralen Vorsorgeregister insgesamt bereits 823.765 Vorsorgevollmachten eingetragen. Diese hohe Zahl veranschaulicht die Bedeutung, die die Lebensvorsorge mittlerweile eingenommen hat, wobei noch zu berücksichtigen ist, dass bei weitem nicht jede Vollmacht eingetragen wird.

Generell empfehlen wir, durch den Abschluß einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung rechtzeitig für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen. Wenn Sie die wünschen melden wir die bei uns beurkundete Vorsorgevollmacht gerne bei dem zentralen Vorsorgeregister an. Dafür entstehen keine gesonderten Gebühren, sondern wir leiten lediglich die uns durch die Bundesnotarkammer in Rechnung gestellten Kosten an Sie weiter.

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