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Derzeitige Regelung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig

Am 9.12.2008 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die derzeitige Regelung der Pendlerpauschale, wonach Wegegelder erst ab dem 21. Kilometer beim Finanzamt geltend gemacht werden können, verfassungswidrig ist.

Bis zum Jahr 2007 konnten Fahrten zu und von der Arbeit ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Die seither geltende Neuregelung, durch die der Staat jählich ca. 2,5 Milliarden Euro einsparen konnte, weil Fahrten fortan erst ab dem 21. Kilometer berücksichtigt wurden, beurteilte das BVerfG jetzt als verfassungswidrig.

Die Richter befanden, dass die Neuregelung einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot darstellt, weil eine tragfähige Begründung für die eingeführte Kilometergrenze nicht vorliegt.

Für die 16 Millionen betroffenen Berufspendler bedeutet die Entscheidung, dass ab sofort und rückwirkend ab dem 1.1.2007 wieder die alte Pauschale gilt, also 30 Cent ab dem ersten Kilometer angesetz werden können. Pendler können unter Umständen mit einer Nachzahlung rechnen.

Ob es dabei bleibt ist noch unsicher: Prinzipiell kann der Gesetzgeber ebenfalls rückwirkend zum 1.1.2007 eine geänderte Entfernungspauschale einführen - es bleibt abzuwarten, ob die Politik diesen Weg gehen wird. Ebenso bleibt abzuwarten, ob eine neue Neuregelung diesmal verfassungskonform wäre.

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