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Staatsanwaltschaften wollen nur gewerbliche illegale File-Downloads verfolgen

Wie rp-online.de, die Internet-Ausgabe der Rheinischen Post, am 04.08.2008 berichtet, soll in Zukunft nicht mehr jeder illegale Download von Musik oder einem Film aus dem Internet strafrechtlich verfolgt werden.

Seit Juli konzentrierten sich die Behörden auf gewerbsmäßige Online-Piraten.

Dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge sollen die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen ihren Internetfahndern empfohlen haben, nur noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer im Netz zu verfolgen. Die Grenze liege hier bei etwa 200 illegal zur Verfügung gestellten Dateien. Nach ähnlichen Leitlinien agierten Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.

(Quelle: Beck-online, www.beck-online.de)

Achtung, dies ist keineswegs ein Freibrief (zumal z.B. 200 mp3-Dateien nicht besonders viel ist) ! Aufgrund der Vielzahl der in unserer Kanzlei aus diesem Bereich bearbeiteten Fälle möchten wir Sie ausdrücklich warnen: Im Umgang mit sogenannten Filesharing Programmen ist große Vorsicht angebracht - das Internet ist kein rechtsfreier und erst recht kein anonymer Raum.

In den vergangenen zwei Jahren haben sich etliche Anwaltskanzleien auf die Abmahnung von Urheberrechtsverstößen spezialisiert, hohe Schadensersatz- und Anwaltskosten drohen !

Viele Nutzer der Programme wie z.B edonkey wissen nicht, dass beim Filesharing nicht nur ein download von Dateien auf ihren Rechner stattfindet. sondern die bereits zuvor heruntergeladenen Dateien im Internet anderen Nutzern angeboten und an diese hochgeladen werden (to share = tauschen). Handelt es sich bei diesen Dateien um urheberrechtlich geschütztes Material wie Musik, Filme oder Computerspiele kann ein "Verbreiten" von urheberrechlich geschützten Werken im Sinne des UrhG vorliegen.

Diese Handlung ist sogar strafbar. In so gelagerten Fällen werden von Anwaltskanzleien der Rechteinhaber regelmäßig Strafanzeigen erstattet, die dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft über die bei dem Internetdiensteanbieter bei jeder Internetnutzung gespeicherte IP-Adresse die Anschrift des "Täters" ermittelt. Sogar Hausdurchsuchungen durch die Polizei sind die Folge, insbesondere wenn Filme mit nicht jugendfreiem Inhalt "getauscht" werden.

Damit aber nicht genug, sondern das bittere Ende kommt erst noch: Die Rechtsanwälte der Rechteinhaber haben regelmäßig eigentlich kein besonderes Interesse an einer Strafverfolgung. Ihnen kommt es vielmehr darauf an, durch die Staatsanwaltschaften die Hausanschrift zur von ihnen geloggten IP-Adresse ermitteln zu lassen - den Rechteinhabern selbst wird nämlich nicht ohne weiteres Auskunft erteilt. Deshalb nehmen die Rechteinhaber nach ihrer Strafanzeige Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft und erfahren auf diesem Weg die Anschrift des Beschuldigten. Sobald die Anschrift vorliegt, wird gegen den Anschlußinhaber zivilrechtlich vorgegangen, indem er kostenpflichtig abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird. Verbunden wird dies mit der Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes nebst Anwaltskosten zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

Unabhängig von der Verfolgungspraxis der Staatsanwaltschaft oder den häufig als horrende und ungerecht empfundenen Schadensersatzforderungen hilft neben der Einholung anwaltlichen Rates nur eins: Respektieren Sie fremde Urheberrechte um Probleme und Kosten von vornherein zu vermeiden. Sprechen Sie insbesondere mit Ihren Kindern über dieses Thema - häufig ist gerade Jugendlichen nicht klar, dass Urheberrechtsverstöße im Internet sowohl in Bezug auf die häufig nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommenen Anwaltskosten als auch in Bezug auf Schadensersatzforderungen, die sehr schnell einen vierstelligen Betrag erreichen, ein extremes Risiko darstellen.

Seien Sie im übrigen auch vorsichtig mit Ratschlägen aus Internetforen. Im Internet kursieren die verschiedensten Gerüchte, wie Forderungen (angeblich) abgwehrt werden können. Der häufig einfachste Rat geht dahin, die Anwaltsschreiben einfach zu ignorieren. Das dieser Rat voreilig war, merken Sie spätestens, wenn Sie durch die Rechteinhaber verklagt werden.

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