Vorsicht beim Verkauf von Time-Sharing Objekten !
Die Bundesnotarkammer warnt vor möglicherweise betrügerisch handelnden "Notaren" in Spanien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Teilzeitwohnrechten an spanischen Ferienimmobilien.
Die Bundesnotarkammer hat in Ihrem Rundschreiben Nr. 20/2008 alle Notarkammern und damit alle Notare in Deutschland über offenbar kriminelle Machenschaften vermeintlicher Notare in Spanien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Time-Sharing Objekten hingewiesen. Auf die gerade in der Urlaubszeit hier lauernden Gefahren wollen wir auch unsere Mandanten hinweisen.
Angebliche spanische „Notare“ wenden sich in letzter Zeit gezielt sich in offenbar betrügerischer Absicht an Privatpersonen in Deutschland, welche Inhaber von Timesharing-Objekten (Teilzeitwohnrechten) in spanischen Wohnanlagen sind.
In diesem Zusammenhang ist es bereits zu finaziellen Schäden gekommen.
In jedem dieser Fälle wurde deutschen Wohnrechtsinhabern von angeblichen „Notaren“ in Spanien angeboten, ihre Wohnrechte an ein kaufinteressiertes Unternehmen mit Sitz im Ausland zu veräußern. Den Schreiben beigefügt war jedes Mal eine Kostennote der vermeintlichen „Notare“, verbunden mit der Aufforderung, Gebühren und Steuern auf deren Konto einzuzahlen. Nach Eingang der Zahlung sollte die weitere Abwicklung des Geschäfts erfolgen. Tatsächlich stellen die „Notare“ nach Eingang des Geldes ihre Bemühungen ein; eine Kontaktaufnahme zu ihnen ist dann nicht mehr möglich.
Nach Informationen der spanischen Notarkammer existieren die „Notare“, deren Namen von Fall zu Fall ausgewechselt werden, in Wahrheit nicht. Seit einigen Jahren soll ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt anhängig sein, das aber bislang offenbar nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt hat.
Wir raten dringend dazu, bereits im Frühstadium eines geplanten Verkaufs einen deutschen Notar zu Rate zu ziehen, damit geprüft werden kann, ob es sich um ein seriöses Vorhaben handelt. Für Rückfragen steht Ihnen neben uns auch die Westfälische Notarkammer in Hamm oder die Bundesnotarkammer zur Verfügung.
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