Dreharbeiten bei Stückemann und Sozien: ARD Ratgeber Recht
Am 26. 5. 2008 ein Fernsehteam des ARD bei uns einen Beitrag für die ARD-Sendung "Ratgeber Recht" aufgenommen. Es geht in dem Beitrag um Hausübertragungsverträge von Eltern auf Kinder, bei denen sich die Eltern ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauchsrecht vorbehalten, also eine sehr gängige und wichtige Praxis bei vorweggenommener Erbfolge und Schenkungen. Das Fernsehteam hat nicht nur in unsere Kanzlei gedreht, sondern auch schöne Außenaufnahmen in Lemgo am und im Haus derjenigen gefilmt, bei denen Notar Wolfgang Stückemann einen solchen Vertrag vor einigen Jahren gefertigt hat.

Mit dem Beitrag soll deutlich gemacht werden, dass eine solche Vertragsgestaltung Sinn macht und die erbrechtliche Problematik zur Zufriedenheit aller geregelt werden kann. Allerdings muss sehr genau hinterfragt werden, wie die Ziele der Beteiligten sind, um einen individuell abgestimmten Vertrag zu erreichen.
Der Beitrag soll nach Auskunft des Redakteurs bereits am Samstag dem 7. 6. 08, um 17.03 Uhr in der Sendung "ARD-Ratgeber Recht" gesendet werden.
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