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RA Upheber bald Fachanwalt für Erbrecht

RA Jochen Upheber hat kürzlich erfolgreich den theoretischen Teil der Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht absolviert.

Angesicht der immer komplexer werdenden rechtlichen Probleme unserer Mandanten haben wir uns schon vor langer Zeit dazu entschieden, uns auf bestimmten wichtigen Rechtsgebieten fortlaufend fortzubilden und dies auch dadurch zu dokumentieren, dass die Anwälte unserer Kanzlei Zusatzausbildungen zu Fachanwälten durchlaufen. Um den Titel "Fachanwalt für ...", den es für bestimmte Rechtsgebiete gibt, führen zu dürfen, ist ein umfangreicher theoretischer Lehrgang und der Nachweis von Praxiserfahrung in Form von selbständig bearbeiteten Fällen erforderlich. Einen besonderen Schwerpunkt in unserer Kanzlei nahm daher schon lange das Arbeitsrecht ein, 3 Rechtsanwälte (Wolfgang Stückemann, Ulrich Piel und Arndt Stückemann) sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Seit kurzem ist Ulrich Piel zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht, während die Kollegin Isabelle Drunkemöller den Bereich des Familienrechts und des Mietrechts durch Fachanwaltschaften abdeckt.

In jüngster Zeit hat sich gezeigt, dass das Erbrecht und vor allem die Vorsorgeberatung einen immer größeren Raum einnimmt. Deshalb hat Wolfgang Stückemann die Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht durchlaufen. Auf stetig weiter wachsende Nachfrage in diesem Bereich haben wir reagiert. Jochen Upheber hat in den vergangenen 10 Monaten in Berlin, Bochum und München die zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Erbrecht" notwendigen Seminare bei der Deutschen Anwaltsakademie besucht und erfolgreich die erforderlichen schriftlichen Prüfungen absolviert.

Sobald Rechtsanwalt Upheber seine vollständige Fallliste der Rechtsanwaltskammer übermittelt hat (im Erbrecht müssen insgesamt 80 Fälle bearbeitet worden sein) ist damit zu rechnen, dass ihm die Berechtigung zur Führung der Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Erbrecht" verliehen werden wird und Ihnen dann bei uns gleich zwei Fachanwälte aus diesem wichtigen Bereich zur Verfügung stehen werden.

Auch weiterhin werden wir uns durch den Erwerb von zusätzlichen Qualifikation fortbilden. Im Herbst diesen Jahres beginnt Rechtsanwalt Arndt Stückemann deshalb mit dem theoretischen Teil der Fortbildung zum Fachanwalt für IT-Recht.

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