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9. Detmolder Erbrechtstage am 16. und 17. Oktober 2007

Unter dem Motto "Machen Sie sich keine Sorgen - sondern Gedanken!" fanden am 16. und 17. Oktober 2007 die 9. Detmolder Erbrechtstage statt. Veranstalter waren neben der Kanzlei Stückemann und Sozien die Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold, das Deutsche Forum Erbrecht und der Deutschen Anwaltsverein. Veranstaltungsort war wie in den letzten Jahren das Haus der Immobilie in Detmold.

Der Gedanke an das Alter und den eigenen Tod wird von vielen gerne verdrängt. Bei weitem nicht jeder sorgt im ausreichenden Maße im Hinblick auf das Alter und seine Alterssicherung vor. Das gleiche gilt für Regelungen in Bezug auf das Erbe.

Häufig kommt es aus diesem Grunde zu Engpässen bei der eigenen Versorgung im Alter oder zu Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Erbe.

Was passiert eigentlich mit mir, wenn ich nicht mehr alleine wohnen kann? Wer entscheidet über mich, wenn ich schwer erkranke? Ist der Übergang meines Vermögens auf die nächste Generation so geregelt, wie ich es will?

Antworten auf diese und andere Fragen sowie praktische Ratschläge rund um die Themen Vorsorge und Alterssicherungen erhielten alle Interessierten durch Vorträge und Diskussionen im Rahmen der Detmolder Erbrechtstage.

Schwerpunktthema des ersten Tages war die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.

Der Eröffnungstag der 9. Detmolder Erbrechtstage unter der Moderation von Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Stückemann aus Lemgo fand mit dem bekannten ZDF-Moderator Bernhard Töpper ein großes Publikumsecho. Jeder Platz im Haus der Immobilie war besetzt. Die Teilnehmer verfolgten nach der Begrüßung durch Volksbankdirektor Günter Vogt und Bürgermeister Rainer Heller mit gespannter Aufmerksamkeit die Ausführungen von Bernhard Töpper.

 
(v.l.nr.: Volksbankdirektor Günter Vogt; Bürgermeister Rainer Heller; Rechtsanwalt & Notar Wolfgang Stückemann, Lemgo; Fernsehjournalist Bernhard Töpper)

Bernhard Töpper wandte sich direkt an sein Publikum und stellte den Zuhörern die Frage, ob sie Vorsorge für Entscheidungen bei Krankheit und Unglücksfällen getroffen hätten. Einige, aber doch nur eine geringe Anzahl hatten bereits Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Bernhard Töpper zeigte daraufhin seinen in 3SAT bereits gelaufenen, von ihm produzierten Fernsehfilm zum Thema Vorsorgevollmacht. Der Film ist in Lemgo mit der Kanzlei Stückemann gedreht worden und stellt sehr anschaulich das Thema „Unternehmervorsorgevollmacht“ dar.

Ein zweiter Einspielfilm machte deutlich, wie problematisch es werden kann, wenn jemand durch einen plötzlichen Unfall außer Gefecht gesetzt wird und damit die ganze Familienexistenz gefährdet ist. Im Film erklärte der Betroffene sehr anschaulich, dass er erst durch diesen Schicksalsschlag auf seine unzureichende Regelung aufmerksam geworden ist. Bernhard Töpper nahm die Filme zum Anlass, das System der Vorsorgevollmachten und der Patientenvollmacht / Patientenverfügung wortgewandt und sachkundig zu erläutern.

Im Anschluss daran beantworteten Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stückemann und ZDF-Moderator Bernhard Töpper eine Vielzahl von Fragen aus dem Publikum in bewährter Weise sehr sachkundig im Team. Dem Publikum wurde schnell klar, dass man mit Verstand bestimmte Vorsorgemaßnahmen treffen sollte und auch eine notarielle Vorsorgevollmacht mit Patientenvollmacht im Gesamtpaket je nach Vermögenslage nur 66,-- EUR bis max. 407,-- EUR kostet, also keineswegs unerschwinglich ist im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Risiken, die es gibt, wenn die Vollmacht fehlt.

Ziel der Veranstaltung sollte es sein, dass die Zuhörer  nicht erst durch Schicksalsschläge darauf kommen, für solche Fälle Vorsorge zu treffen getreu dem Motto der Detmolder Erbrechtstage „Machen Sie sich keine Sorgen - machen Sie sich Gedanken !“  „Und das rechtzeitig“, wie Herr Töpper hinzufügte.

Im Mittelpunkt des zweiten Tages stand vor allem die juristische und steuerliche Alterssicherung bei einer derzeit unsicheren und vom Wandel geprägten Gesetzeslage. Daneben wurden Möglichkeiten zum Leben und Wohnen im Alter vorgestellt.


(v.l.nr.: Volksbankdirektor Günter Vogt; Stiftsdirektorin des Wohnstift Augustinum Minna Gromzig; Estate Planner der VB Hans Jürgen Borchert; Rechtsanwalt & Notar Wolfgang Stückemann, Lemgo; Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg; Steuerberater Reinhard Jäger, Rinteln)

In diesem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht am 7.11.2006 die aufsehenerregende Entscheidung gefällt, dass die Erbschaftssteuer ungerecht und damit verfassungswidrig ist; dem Gesetzgeber wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2008 eingeräumt, in der er ein neues, verfassungsmäßiges Gesetz schaffen muss. Wenn diese Frist versäumt wird, kann keine Erbschaftssteuer mehr erhoben werden. Die Vermutung der Experten geht dahin, dass sowohl politisch wie auch juristisch noch so viele Steine aus dem Weg geräumt werden müssen, dass ein neues Gesetz erst Ende 2008 kommen wird. Was dann Gesetz wird, lässt sich im Moment nur aus den verschiedenen Entwürfen vermuten. Deshalb stellt sich für den Bürger die Frage: Wie verhalte ich mich denn jetzt richtig in dieser unsicheren Gesetzeslage? Plane ich etwas noch nach dem alten Recht, das für die Übergangszeit wirksam ist? Überlege ich, meine Entscheidungen auf einen Zeitraum nach Inkrafttreten der neuen Gesetze zu verschieben, weil dies vielleicht günstiger ist?

Die Expertenrunde von Praktikern beleuchtete diese Fragen aus unterschiedlichen Gesichtspunkten: Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg, ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und hat dadurch die neuesten Informationen auch aus dem Bundesjustizministerium; Steuerberater Reinhard Jäger, Rinteln, ist Experte für Erbschaftssteuern, insbesondere in der Landwirtschaft, und ein Kenner der Materie, der auch über die neueste Entwicklung im Bundesfinanzministerium berichten konnte. Hans-Jürgen Borchert, Prokurist der Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold und Estate Planner, erläuterte, dass ein Estate Planner aus Bankensicht Vorschläge dazu beisteuert, wie sich das Vermögen sinnvoll und steuersparend in dieser Zeit vererben lässt und dazu die Koordination verschiedener Bereiche vornimmt. Unter der Moderation von Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Stückemann, standen die Referenten den Zuhörern für Fragen zur Verfügung. 

Der übereinstimmende Rat aller Experten war: Gedanken sollte derjenige sich machen, der ein Vermögen hat, das höher ist als die für Frau und Kind bestehenden Freibeträge von 500.000 EUR, wobei dafür künftig voraussichtlich nicht mehr der günstigere, aber verfassungswidrige Steuerwert gilt, sondern der Verkehrswert, der natürlich bei Häusern schnell die Freibeträge übersteigen kann. Insoweit sollten  schon jetzt Planungen erfolgen. Mit der Ausführung kann man sich voraussichtlich noch etwas Zeit lassen, bis ein klarer Wille des Gesetzgebers zur Verabschiedung eines bestimmten Gesetzes aktuell wird.

Weitere Informationen zu den Detmolder Erbrechtstagen:

  • Programm der diesjährigen Veranstaltung und Informationen zu den Erbrechtstagen der letzten Jahre:  Link.
  • Ankündigung  der Lippischen Landeszeitung vom 10.10.07: Link.
  • Pressebericht der Lippischen Landeszeitung vom 18.10.08: Link.
  • Fragen und Antworten zur Vorsorgevollmacht mit Muster einer Vollmacht: Link.

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