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GmbH Reform: Die neue "Mini-GmbH"

Die gute alte deutsche GmbH steht vor einer Jahrhundertreform. Um das Anwachsen der ausländischen Unternehmen, insbesondere der englischen Limiteds (Ltd.), deren Haftungsrisiko auf ein einziges britisches Pfund begrenzt ist, zu bremsen, ist beabsichtigt, die deutsche GmbH entscheidend zu reformieren.

Das geplante „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) sieht vor, dass für die reguläre GmbH das vorgeschriebene Mindestkapital von zur Zeit 25.000,00 € auf 10.000,00 € gesenkt wird.

Als weitere Alternative soll noch dazu eine „Unternehmergesellschaft“, die sogenannte UG eingeführt werden, die nach dem Vorbild der englischen Ltd. lediglich ein Startkapital von 1,00 € benötigt. Allerdings soll die gesetzliche Rücklage dann fortlaufend aufgestockt werden müssen und zwar um je ¼ des Jahresüberschusses (wenn es einen Überschuss denn gibt).

Auch soll die bisherige Vorschrift gestrichen werden, dass eine deutsche GmbH ihren Sitz nicht im Ausland haben kann. Die deutschen Konzerne sollen dadurch die Möglichkeit haben, auf vertrautem Rechtsgebiet zu bleiben und ihre Auslandstöchter ebenfalls als GmbH zu führen.

Gleichzeitig soll mehr Transparenz bei den Gesellschaftsanteilen eingeführt werden in der Form, dass nur noch als Gesellschafter gilt, wer in die Gesellschafterliste eingetragen ist. Geschäftspartner können so einfacher nachvollziehen, wer hinter dem Unternehmen steckt.

Schließlich soll zur Sicherung der Gläubigeransprüche auch das Eigenkapitaleinsatzrecht verändert werden . Es ist auch davon auszugehen, dass zukünftig eine inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen werden muß, damit für den Fall einer Pleite und dem plötzlichen Verschwinden sämtlicher Gesellschafter die Zustellung leichter in Form einer öffentlichen Zustellung bewirkt werden kann.

Ob und ggf. wie diese Punkte in der Reform übernommen werden, muss noch abgewartet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im ersten Quartal des Jahres 2008 das Inkrafttreten möglich sein könnte.

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