Elternzeit & Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit
BAG, Urteil v. 19.4.2005 (Aktenzeichen: 9 AZR 233/04)
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, das Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, nicht dadurch daran gehindert sind, im Lauf der Elternzeit die Verringerung der täglichen Arbeitszeit (=Elternteilzeit) zu beantragen, selbst wenn zuvor die völlige Freistellung von der vertraglichen Arbeit in Anspruch genommen wurde und keine Elternteilzeit beantragt worden war.
Die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, hatte in der Sache noch entschieden, daß eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit schon begrifflich nicht möglich sei, da sich die tägliche Arbeitszeit durch die Elternzeitfreistellung bereits auf null reduziert habe und sich deshalb nicht weiter verringern ließe.
Mit ihrer Klage hatte die Klägerin auch vor dem BAG dennoch keinen Erfolg: Das BAG gab dem Arbeitgeber zumindest insofern Recht, als dieser die Ablehnung einer Elternteilzeit darauf gestützt hatte, daß dringende betriebliche Gründe entgegenstanden.
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