Vorsorge- und Patientenvollmacht
In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Vermögens- und Lebensvorsorge. Sie können sich außerdem eine Mustervollmacht auf Ihren Rechner herunterladen oder über die ungefähren Kosten der notariellen Beurkundung einer Vorsorgevollmacht informieren.
Die Vorsorgeberatung nimmt in unserem Notariat einen Schwerpunkt ein. Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben finden Sie hier unser "FAQ Vorsorgevollmacht" (FAQ = Frequently asked questions = häufig gestellte Fragen). Klicken Sie einfach auf die Sie interessierenden Fragen, um zu den Antworten zu gelangen. Dort finden Sie einen Link zurück auf diese Seite.
Bitte beachten Sie, dass Ihre individuelle Situation Gegenstand einer ebensolchen individuellen Beratung sein sollte und die hier vorhanden Informationen nur einen ersten Überblick geben können. In unserem Notariat werden Sie ausführlich und ohne Zeitdruck kompetent beraten. Angesichts der Komplexität des Themas und der möglichen Fehlerquellen sollten Sie sich nicht mit weniger zufrieden geben.
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Hier finden Sie außerdem ein Muster einer Vorsorgevollmacht zum kostenlosen download.
Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Muster handelt, das urheberrechtlich geschützt ist. Das Muster soll Ihnen als Beispiel dafür dienen, was in einer notariellen Vollmacht geregelt werden kann. Unsere Vorsorgevollmacht wurde von uns in enger Zusammenarbeit mit Ärzten und Institutionen vor dem Hintergrund einer jahrelangen Erfahrung im Vorsorgerecht entwickelt, um Ihnen eine größtmögliche Rechtssicherheit zu geben. Deshalb unterscheidet sich unsere Vorsorgevollmacht bewußt von rudimentären Vollmachtsmustern, die Sie im Internet finden können. Die Beurkundung kostet trotzdem nicht mehr, sondern richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Kostenordnung (einen Überblick können Sie sich hier verschaffen: Kostentabelle).
Naturgemäß kann in einem Muster nicht auf Ihre persönliche Situation Rücksicht genommen werden. Eine Haftung für die Fehlerfreiheit des angebotenen Downloads übernehmen wir deshalb nicht. Bitte beachten Sie auf jeden Fall, dass die notarielle Form zwingend vorgeschrieben ist, wenn auf Grundlage einer Vollmacht später Grundstücksgeschäfte erledigt werden sollen. Eine privatschriftliche oder anwaltliche Vollmacht (und die dafür aufgewandten Kosten für den Download eines Formulars oder den Anwalt) kann sich in diesem Fall als vollkommen nutzlos erweisen.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie zusätzliche Informationen ? Möchten Sie einen Besprechungstermin vereinbaren oder uns beauftragen, einen Entwurf zu erstellen, der auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist und beurkundet werden kann ?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stückemann, der als Fachanwalt für Erbrecht alle Fragen zur Vorsorge für den Lebens- und Todesfall beantworten kann. Unsere Telefonnummer und die Möglichkeit, uns einfach und schnell eine Email zu senden, finden Sie auf der Seite "Kontakt" (entweder Sie klicken hier oder oben in der Navigationsleiste). Auch über Ihre Kommentare und Verbesserungsvorschläge zu unserer Internetseit per Email freuen wir uns sehr !
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