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Projekt UnternehmerVorsorgeVollmacht (UVV) - Unternehmensvorsorge

Die 10 Überlebensfragen für das Unternehmen und die Unternehmensvorsorge

Vielleicht haben Sie sich als Unternehmer schon Gedanken über eine mögliche Unternehmens - Nachfolge gemacht, für den Fall Ihres Versterbens. Aber was ist, wenn Sie gerade nicht versterben, sondern langzeitig geschäftsunfähig werden ? Dann tritt die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge nicht ein. Wer soll dann in einem solchen Fall für Sie das Unternehmen weiterführen ?

1. Haben Sie sich eine clevere Vorsorge für eine persönliche Notsituation im Unternehmen überlegt ?
2. Haben Sie über Ihre Zielvorstellungen zum Unternehmen nachgedacht und dies dokumentiert ?
3. Haben Sie darüber nachgedacht, wer Sie im Notfall vertreten kann, wenn Sie plötzlich für kurze oder längere Zeit geschäftsunfähig werden ?
4. Haben Sie Weisungen oder Ratschläge erteilt, was im Notfall in Ihrem Unternehmen passieren soll ?
5. Haben Sie darüber nachgedacht, wer Ihr Unternehmen im Notfall beraten soll ?
6. Haben Sie kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen zur Entwicklung Ihres Unternehmens im Notfall festgelegt ?
7. Haben Sie einen oder mehrere Bevollmächtigte mit notarieller Urkunde zu Generalbevollmächtigten Ihres Unternehmens oder zu Bereichsbevollmächtigten bestellt ?
8. Haben Sie Bevollmächtigte einschließlich Ersatzbevollmächtigte in persönlichen Angelegenheiten bestellt ?
9. Haben Sie Bevollmächtigte einschließlich Ersatzbevollmächtigte in einer Patientenvollmacht bestellt ?
10. Haben Sie Bevollmächtigte zur Wahrung der spezifischen Unternehmensinteressen und für Einzelentscheidungen bestellt ?

 

 

Wenn Sie die meisten Fragen mit Nein beantworten müssen, sollten Sie sich über den hohen Nutzen einer Unternehmervorsorgevollmacht unverzüglich beraten lassen. In einer notariellen Urkunde können Sie die zum Überleben Ihres Unternehmens notwendigen Fragen sicher regeln. In diesem Zusammenhang wird auch besprochen, wie und wo die Urkunde hinterlegt werden sollte, um zur Anwendung zu kommen. Die hierdurch für Sie und die Zukunft Ihres Unternehmens geschaffene Sicherheit wiegt die relativ geringen Kosten einer solchen Vollmacht auf jeden Fall auf.

 

Wolfgang Stückemann

Notar und Fachanwalt für Erbrecht 

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