Schuldrecht
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Am 18. 7. 2007 hat der Bundesgerichtshof erneut zur Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf entschieden. Die Urteile der vorausgegangenen Instanzen, mit denen die Klage eines Gebrauchtwagenkäufers abgwiesen wurden, weil die Gerichte angenommen hatten, dass dem Käufer die gesetzliche Vermutung, die Mängel seien schon bei der Übergabe an ihn vorhanden gewesen, nicht zu Gute käme, wurden vom BGH aufgehoben. Im Ergebnis wurde die Sache zur weiteren Tatsachenermittlung an die Vorinstanz zurückgewiesen.
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