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Kontakt

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten, können Sie dies unter folgender Adresse tun:

Rechtsanwälte Stückemann & Sozien
Schloßstraße 11, 32657 Lemgo
(gegenüber Schloß Brake / Nähe Amtsgericht)

Telefon: +49 (0) 52 61 / 22 22 o. 94 900
Telefax: +49 (0) 52 61 / 1 47 07
E-Mail : info@stueckemann.com

Hier finden Sie eine weitere Anfahrtskizze und einen Routenplaner.

Weitere Anreisehinweise finden Sie im "Mandanten A-Z" unter dem Stichwort "Bus & Bahn".

Außerdem können Sie sich hier eine Datei herunterladen, um den Standort unserer Kanzlei in der bei Ihnen installierten Version GoogleEarth anzuzeigen.

Bürozeiten:
Vormittag:     800 Uhr bis 1300 Uhr
Nachmittag:  1400 Uhr bis 1700 Uhr (Fr. bis 1500 Uhr)

Sprechstunden nur nach telefonischer Vereinbarung.

Bitte beachten Sie bei Ihren Telefonanrufen, daß der von Ihnen gewünschte Anwalt unter Umständen nicht sofort erreichbar ist. Dies kann seine Ursache neben terminlichen Verpflichtungen unter anderem darin haben, daß wir es für eine vertrauensvolle Mandatsbeziehung auch zu Ihnen für wichtig halten, während Besprechungen nicht gestört zu werden. In diesem Fall werden unsere freundlichen Telefonkräfte Ihr Anliegen und Ihre Rufnummer notieren und uns schnellstmöglich benachrichtigen.

Falls Sie uns eine E-Mail schicken möchten, können Sie das unten bereits vorbereitete Online-Formular nutzen. Bitte beachten Sie aber, daß durch das Übersenden einer E-Mail aus rechtlichen Gründen noch kein Mandatsverhältnis zustande kommt. Für den Fall, daß Sie uns beauftragen wollen, werden wir uns bemühen, schnellstmöglich telefonisch mit Ihnen Verbindung aufzunehmen.

Bitte füllen Sie mindestens die mit einem * gekennzeichneten Felder aus, um das Formular zu versenden.

An: Sekretariat Stückemann & Sozien

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News

ZDF-Filmteam in der Kanzlei (22.09.08)

Schon zum dritten Mal suchte am 16.9.2008 ein Kamerateam des ZDF die Kanzlei Stückemann & Sozien auf.

Staatsanwaltschaften wollen nur gewerbliche illegale File-Downloads verfolgen (19.08.08)

Wie rp-online.de, die Internet-Ausgabe der Rheinischen Post, am 04.08.2008 berichtet, soll in Zukunft nicht mehr jeder illegale Download von Musik oder einem Film aus dem Internet strafrechtlich verfolgt werden.

Vorsicht beim Verkauf von Time-Sharing Objekten ! (06.08.08)

Die Bundesnotarkammer warnt vor möglicherweise betrügerisch handelnden "Notaren" in Spanien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Teilzeitwohnrechten an spanischen Ferienimmobilien. Die Bundesnotarkammer hat in Ihrem Rundschreiben Nr. 20/2008 alle Notarkammern und damit alle Notare in Deutschland über offenbar kriminelle Machenschaften vermeintlicher Notare in Spanien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Time-Sharing Objekten hingewiesen.

Einer Behörde kann ein Anspruch auf Richtigstellung zustehen, wenn die konkrete Äußerung geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen. (10.07.08)

Der Bundesgerichtshof – VI ZR 83/07 – hat am 22. April 2008 das Nachrichtenmagazin FOCUS verurteilt, einen Bericht richtig zu stellen, nach dem das Bundeskriminalamt angeblich bei der Fahndung nach einem Verräter in den eigenen Reihen Terrorismusakten manipuliert und diese manipulierten Akten verwendet und dadurch ausländische Geheimdienste brüskiert habe. Der Bundesgerichtshof hat dabei auch die Frage positiv entschieden, dass einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Richtigstellungsanspruch zustehen kann.

Dreharbeiten bei Stückemann und Sozien: ARD Ratgeber Recht (06.06.08)

Am 26. 5. 2008 ein Fernsehteam des ARD bei uns einen Beitrag für die ARD-Sendung "Ratgeber Recht" aufgenommen. Es geht in dem Beitrag um Hausübertragungsverträge von Eltern auf Kinder, bei denen sich die Eltern ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauchsrecht vorbehalten, also eine sehr gängige und wichtige Praxis bei vorweggenommener Erbfolge und Schenkungen.

Erbrecht: Volle Versicherungssumme - und nicht lediglich die eingezahlten Prämien - unterliegt der Pflichtteilsergänzung (06.04.08)

Bei einer Lebensversicherung des Erblassers mit widerruflichem Bezugsrecht unterliegen nicht nur die eingezahlten Prämien, sondern die volle Versicherungssumme dem Pflichtteilsergänzungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten.


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