Kanzleibeschreibung & Historie
Die am 5.5.1949 von dem zwischenzeitlich verstorbenen Seniorpartner Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Klasing gegründete Kanzlei wird von den Sozien Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stückemann, Rechtsanwalt Ulrich Piel sowie Rechtsanwalt Arndt Stückemann geführt. Daneben sind in der Kanzlei Rechtsanwältin Isabelle A. Drunkemöller und Rechtsanwalt Holger Brinkmeyer tätig. Rechtsanwalt und Stadtdirektor a.D., Dr. Wolfgang Honsdorf ist nach seiner Wahl zum Bürgermeister der Stadt Bad Salzuflen aus unserer Kanzlei ausgeschieden.
Die Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht Lemgo im Ensemble des Schloß Brake, ist günstig zu erreichen und bietet sehr gute Parkmöglichkeiten. Eine Anfahrtskizze finden Sie unter "Kontakt".
Sie hat sich von einer ursprünglich lokalen, vorwiegend von Privatpersonen aufgesuchten Praxis im Laufe der Jahre in einen regional und überregional hauptsächlich wirtschaftsrechtlich tatigen Dienstleister entwickelt.
Entsprechend der über die Jahrzehnte gewachsenen Bindungen zu insbesondere mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe richten sich die Tätigkeitsbereiche weitgehend nach den besonderen Bedürfnissen dieser Auftraggeber.
So werden wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten im weitesten Sinne bearbeitet, mit einem gewissen Schwergewicht im Bereich des Gesellschaftsrechts, des Vertragsrechts und des Arbeitsrechts, aber auch des Bau-, Grundstücks- und Architektenrechts, des Versicherungsrechts, des Wettbewerbsrechtes, des Bankrechts und - bedingt durch eine Anzahl öffentlich-rechtlicher Auftraggeber - auch des kommunalen und allgemeinen Verwaltungsrechts.
Seit dem 1.11.2004 werden familienrechtliche Mandate kompetent durch Rechtsanwältin Drunkemöller betreut.
Seit November 2004 kooperieren wir außerdem mit den Bielefelder Kanzleien Hofemann/Hirte-Piel und Möller-Hofemann. Rechtsanwältin Catrin Hirte-Piel ist dort auch Fachanwältin für Sozialrecht. Rechtsanwältin und Notarin Elisabeth Möller-Hofemann ist zugleich Fachanwältin für Familienrecht.
Unsere langjährigen Bindungen als Hausanwälte (und Notar) pflegen wir weiterhin, insbesondere in den Bereichen Erbrecht und Verkehrsrecht. Strafrechtliche Bereiche außerhalb des Verkehrsrechts stehen nicht so sehr im Vordergrund, auch wenn insoweit in besonderen Fällen Problemlösungen gesucht und gefunden werden.
Neben der Prozeßtätigkeit hat sich ein breiter Beratungsservice entwickelt, der sich nicht nur auf Rechtsberatung im engeren Sinne erstreckt, sondern eine Gesamtbetrachtung unter verschiedenen Blickwinkeln anstrebt. Alle Sozien beraten allerdings nicht nur, sondern treten auch forensisch auf. Dabei werden Rechtsstreitigkeiten nicht selten bis hin zu den Bundesgerichten geführt oder zumindest bis dahin begleitet. Die Sozien befassen sich daneben mit alternativen Modellen der Konfliktlösung. Sie sind z.B. Gründer der CWL (Centrale für Wirtschaftsmediation in Lippe).
Die Kanzlei wird gern in Pressesachen aufgesucht und unter rechtsstrategischen Gesichtspunkten in die Entwicklung von Unternehmen oder für familiäre Vermögensübertragungen eingeschaltet, sie löst vorwiegend Probleme des Zivil- und Handelsrechts, verschließt sich aber nicht vor ungewöhnlichen oder neuen Rechtsgebieten und ihrer Entwicklung.
Entsprechend der Struktur der Kanzlei werden manche Rechtsgebiete von mehreren Sozien gemeinsam und ggfs. zusätzlichen Spezialisten in Teamarbeit bearbeitet. Die Sozien sind in unterschiedlichen berufsständischen und fachbezogenen Arbeitsgemeinschaften und Vereinigungen Mitglied.
Die Kanzlei gehört der DIRO EWIV an, einem europäischen Kooperationsnetzwerk von Rechtsanwälten an allen wichtigen Standorten innerhalb der Bundesrepublik und im europäischen Ausland. Innerhalb der DIRO hat sich die Kanzlei einer Gruppenzertifizierungsmaßnahme unterzogen und gehört damit zu den ersten Kanzleien in der Bundesrepublik, die TQM und DIN 9001 für Rechtsanwaltskanzleimanagement entwickelt haben. Korrespondenzsprachen unserer Kanzlei sind Deutsch, Englisch und Französisch.
Alle Sozien sind in Ehrenämtern aktiv, insbesondere im Non-Profit-Bereich, weil es ihrer Einstellung entspricht, dass Rechtsanwälte nicht nur berufs- und einkommensbezogen arbeiten sollten, sondern auch bereit sein müssen, ehrenamtlich für andere ihre Zeit einzusetzen.
Neben bestimmten Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten sind Wolfgang Stückemann, Ulrich Piel und Arndt Stückemann berechtigt, die Bezeichnung 'Fachanwalt für Arbeitsrecht' zu führen. Seit November 2007 trägt RA Piel darüberhinaus auch die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht. Rechtsanwältin Drunkemöller ist 'Fachanwältin für Familienrecht' und seit Februar 2007 auch 'Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht'. Schließlich ist Arndt Stückemann seit Oktober 2009 zusätzlich 'Fachanwalt für IT-Recht'.
Aufgrund seiner Erfahrungen und Kenntnisse im erbrechtlichen Bereich darf Rechtsanwalt und Notar W. Stückemann außerdem seit Oktober 2005 die neue Bezeichnung 'Fachanwalt für Erbrecht' führen. W. Stückemann war damit einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland, dem die Führung der neuen Fachanwaltschaft gestattet wurde.
Seit zuletzt zum 1. 6. 2007 die Regelungen zur beschränkten anwaltlichen Zulassung an bestimmten Gerichten geändert bzw. abgeschafft wurden, sind alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei vor sämtlichen deutschen Gerichten mit Ausahme des Bundesgerichtshofes (BGH) vertretungsbefugt. Vor dem BGH muss nach wie vor ein nur dort zugelassener Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
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News
Im Heymanns Verlag ist soeben das "Non Profit Law Yearbook 2009" erschienen, an dem auch Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stückemann mitgearbeitet hat.
Wichtig für alle Betreiber eines Internetshops: Ab dem 11. Juni 2010 ändern sich die gesetzlichen Grundlagen für die Widerufs- und Rückgabebelehrungen.
Vielleicht kennen Sie unseren Rechtstipp, der (ausser an Feiertagen) jeden Donnerstag bei Radio Lippe ausgestrahlt wird. Kurz und knapp geben wir Ihnen hier viele kleine Hinweise oder Urteile zu allen möglichen Themen an die Hand.
Am 12.5.2010 hat der BGH in einer seit längerem erwarteten Entscheidung das Urteil verkündet: Nach der Entscheidung zu dem Akteneichen I ZR 121/08 kann ein WLAN-Betreiber, wenn sein mangelhaft gesichertes Netzwerk durch einen unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen genutzt wird, nur auf Unterlassung, aber nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Lemgo hält Rechtsanwalt Arndt Stückemann am 15.4.2010 im MWG und am 21.4.2010 in der Realschule Lemgo einen Vortrag zum Thema "Filesharing".
Auf diesem Weg möchten wir allen Mandanten, Freunden und den Besuchern unserer Internetseite ein frohes und gesegnetes Osterfest wünschen. Am Dienstag nach Ostern sind wir unter der bekannten Telefonnummer und Anschrift wieder für Sie erreichbar.
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