Folge 1: Rechtstipp 5.2.2009
Der Winter ist noch nicht vorüber: Die Ski-Saison läuft auf Hochtouren. Skifahren heißt aber auch: Gefahr eines Unfalls. Das Risiko fährt immer mit: Jährlich verletzen sich 43.000 deutsche Urlauber auf ihren Brettern in den Alpenländern. Dabei fragt man sich: Gibt es eigentlich Regeln auf der Piste? Wer haftet im Falle eines Unfalls? Was erwartet den Verursacher? In den Alpenländern (mit Ausnahme von Italien), gibt es keine staatlichen verordneten Regeln für den Verkehr auf der Ski-Piste. Es gibt keine Helmpflicht, keinen Ausrüstungs-TÜV und keine "Führerscheinpflicht" für Ski, Carver, Snowbord oder andere Geräte. Das Skigebiet ist dabei aber kein rechtsfreier Raum, in dem nur das Recht des Stärkeren gilt. Auch hier gilt, dass niemand eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig verletzen darf.
Vorsätzlich wird dieses sicherlich kein Sportler tun, fahrlässiges Handeln aber ist möglich, wenn ein Skifahrer sich nicht auf die Belange der anderen einrichtet. Was auf der Piste beachtet werden muss, wird in Verhaltensregeln für Skifahrer des Internationalen Ski-Verbandes (FIS-Regeln) klargestellt. Ein Verstoß gegen diese "10 Gebote" begründet einen Fahrlässigkeitsvorwurf, wie zuletzt das Oberlandesgericht Hamm in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 05.11.2008 (Az.:13 U 81/08) klargestellt hat.
In dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte ein überholender Ski-Fahrer der Überholten nicht genügend Raum für ihre Schwünge gegeben und es kam zu Kollision. Das OLG geht dabei sogar davon aus, das im Falle der Kollision ein Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung, also für die Nichtbeachtung der FIS-Regel, gegeben ist.
Die Entscheidung des OLG Hamm ist nicht die einzige: Auch das Landgericht Coburg hatte zuvor den FIS-Regeln eine besondere Bedeutung beigemessen und einen Verstoß hiergegen als haftungsbegründend bewertet.
Der Verursacher eines Ski-Unfalls muss sich bei einem Verstoß gegen die FIS-Regeln dieses als sorgfaltswidriges, wenn nicht wie in Italien "verkehrswidriges" Verhalten zurechnen lassen – und haftet für den entstandenen Schaden. Die Haftung besteht dabei in unbegrenzter Höhe, eine unmittelbar eintretende "Pflichtversicherung" wie beim Auto gibt es nicht. Allenfalls eine private Haftpflichtversicherung oder Sportversicherung kann helfen.
Darüber hinaus erwartet den Verursacher eines Unfalls bei Verstoß gegen die FIS-Regeln auch eine Strafe im Land des Unfall, die als Geldstrafe oder schlimmstenfalls auch als Freiheitsstrafe ausfallen kann.
Es gibt also doch Regeln, wenn auch nicht staatlich verordnet, die – auch im eigenen Interesse - beachtet werden müssen.
Dennoch: Wir wünschen Ihnen einen schönen Ski-Urlaub und das Sie gesund und munter wieder nach Hause kommen !
Die FIS-Regeln finden Sie (pdf-Datei, englisch, französisch und deutsch) hier.
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