Jeden Donnerstag um 8.15 Uhr wird auf Radio Lippe (in und um Lippe zu empfangen auf den Frequenzen 106,6 MHz, 101,0 MHz und 107,4 MHz) der Rechtstipp mit den Rechtsanwälten Stückemann & Sozien ausgestrahlt.
In den einzelnen Folgen informieren wir Sie kurz und knapp im Interview mit Thorsten Tromm über interessante Tipps, wichtige Entscheidungen und Neuigkeiten aus der Rechtswelt.
Sie können die einzelnen Folgen aber nicht nur übers Radio hören, sondern sie auch im Netz nachhören.
Dazu bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an:
1. Hier finden Sie den Link zu unserer Blogpage, auf der Sie alle Folgen geordnet nach Aussendedatum anhören und herunterladen können.
2. Sie nutzen unseren komfortablen Webplayer. Die Wiedergabe startet, wenn Sie auf den dreieckigen "Play"-Button klicken. Der Webplayer spielt die neueste Folge des Rechtstipps zuerst ab.
3. Sie abbonieren unseren Podcast bei iTunes: Als eine der ersten Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland haben wir einen eigenen Podcasteingerichtet. Soweit auf Ihrem Rechner die kostenlose Software iTunes installiert ist, können Sie mit einem Klick auf den folgenden Button unseren Podcast in iTunes abonnieren. Neue Folgen werden dann nach ihrem Erscheinen automatisch von iTunes aus dem Netz heruntergeladen und - wenn Sie möchten - auf Ihren iPod synchronisiert.
4. Schließlich finden Sie hier einige Unterverzeichnisse, aus denen Sie sich die ersten Folgen des Podcasts (Februar bis April 2009) als .mp3-Datei herunterladen können. Zu einzelnen Folgen finden Sie in den Unterverzeichnissen auch weitergehende Informationen. Da diese Variante recht umständlich ist, finden Sie die neueren Folgen ausschließlich auf der Blogpage, im Webplayer und natürlich über das iTunes Podcast Abo.
Bevor die einzelnen Folgen ausgestrahlt werden, werden sie auf Radio Lippe durch einen interessanten Trailer angekündigt. Die Trailer für die jeweiligen Anwälte können Sie sich hier herunterladen und anhören.
Wichtig für alle Betreiber eines Internetshops: Ab dem 11. Juni 2010 ändern sich die gesetzlichen Grundlagen für die Widerufs- und Rückgabebelehrungen.
Vielleicht kennen Sie unseren Rechtstipp, der (ausser an Feiertagen) jeden Donnerstag bei Radio Lippe ausgestrahlt wird. Kurz und knapp geben wir Ihnen hier viele kleine Hinweise oder Urteile zu allen möglichen Themen an die Hand.
Am 12.5.2010 hat der BGH in einer seit längerem erwarteten Entscheidung das Urteil verkündet: Nach der Entscheidung zu dem Akteneichen I ZR 121/08 kann ein WLAN-Betreiber, wenn sein mangelhaft gesichertes Netzwerk durch einen unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen genutzt wird, nur auf Unterlassung, aber nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Lemgo hält Rechtsanwalt Arndt Stückemann am 15.4.2010 im MWG und am 21.4.2010 in der Realschule Lemgo einen Vortrag zum Thema "Filesharing".
Auf diesem Weg möchten wir allen Mandanten, Freunden und den Besuchern unserer Internetseite ein frohes und gesegnetes Osterfest wünschen. Am Dienstag nach Ostern sind wir unter der bekannten Telefonnummer und Anschrift wieder für Sie erreichbar.